Bereitstellung von Geobasisdaten
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| Geobasisdaten |
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sind grundlegende amtliche Geodaten, welche die Landschaft, die Grundstücke und die Gebäude anwendungsneutral beschreiben.
Daten über Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und öffentlich-rechtliche Festlegungen
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| Grundbuchordnung |
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§ 2 Abs.(2): Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt (Liegenschaftskataster). |
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| Öffentlicher Glaube des Grundbuchs |
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Rechtsvermutung: es wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass der Nachweis des Grundbuchs richtig ist.
Es nehmen folgende Katasterangaben am öffentlichen Glauben teil:
- die Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) und
- die Liegenschaftskarte mit ihren Unterlagen, soweit diese Grenzen festlegen. |
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Geobasisdaten sind vor allem amtliche Daten, die dem öffentlichen Glauben unterliegen und teilweise personenbezogene Daten, die einer besonderen Sorgfalt bedürfen |
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Datenschutz:
Die bereitstellende Einrichtung sollte einer besonderen Sorgfaltspflicht und Aufsicht unterliegen. |
Fachkompetenz:
Die bereitstellende Einrichtung sollte fachlich qualifiziert sein, dem Bürger Auskünfte fundiert und rechtssicher zu erteilen. |
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Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Robert-Havemann-Straße in 15236 Frankfurt (Oder)
18 Kataster- und Vermessungsämter
in 18 Landkreisen oder kreisfreien Städten
im Landkreis Oder-Spree: Spreeinsel 1 in 15841 Beeskow
161 ÖbVI Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
frei verteilt nach Bedarf der Bürger über das ganze Land
14 ÖbVI im Landkreis Oder-Spree; 3 ÖbVI in der Stadt Fürstenwalde |
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Innenministerium Brandenburg
http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/38127
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der ÖbVI übt einen freien Beruf aus und nimmt als Organ des öffentlichen Vermessungswesens hoheitliche Tätigkeiten im öffentlichen Vermessungswesen war. Er ist auf Grund des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes und im Rahmen der Berufsordnung dazu berechtigt,
- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
- und ist neben den Behörden berechtigt, Liegenschafts- und Grundlagenvermessungen auszuführen
- und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben kann der ÖbVI auch in anderen Bereichen, wie der ingenieurtechnischen Vermessung von Hoch- und Tiefbauten, der ländlichen Neuordnung (Flurbereinigung), der Geoinformationssysteme oder als Sachverständiger tätig werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BdVI). Eine vollständige Liste der im Land Brandenburg zugelassenen ÖbVI finden Sie auf den Seiten der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). |
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räumliche Verteilung:
Landesbetrieb, Katasteramt und ÖBVI im Landkreis Oder-Spree |
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Im Landkreis Oder-Spree befindet sich das Katasteramt in Beeskow. Auskünfte können auch in Frankfurt (Oder) eingeholt werden.
Vermessungsingenieure (ÖBVI) sind u.a. in Fürstenwalde, Storkow, Erkner, Eisenhüttenstadt ansässig. Ein Bürger aus Rauen hätte in der Nachbarschaft die Geschäftsstellen der ÖbVI in Fürstenwalde, Bad Saarow und Storkow zur Auswahl. |
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aktualisiert am 20.11.2011 |