Vermessungsbüro Schlachter und Schmidt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Brandenburg
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Grenzanzeige:


Wird angewendet, wenn nur die Lage der Grenzpunkte unbekannt ist, das Setzen von amtlichen Grenzzeichen aber nicht notwendig oder erforderlich ist. In diesem Fall werden bei der Grenzanzeige die örtlich nicht erkennbaren Grenzzeichen freigelegt (wenn sie noch vorhanden sind), es erfolgt eine Überprüfung der vorhandenen Grenzzeichen.
Sind keine Grenzzeichen vorhanden, wird die Grenze mittels Farbmarkierung oder Holzpflock markiert ohne weitere katastermäßige Dokumentation und ohne Grenztermin mit den Beteiligten - Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu den Stundensätzen der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.

 


aktualisiert am 20.11.2011

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