Wird angewendet, wenn nur die Lage der Grenzpunkte unbekannt
ist, das Setzen von amtlichen Grenzzeichen aber nicht notwendig
oder erforderlich ist. In diesem Fall werden bei der Grenzanzeige
die örtlich nicht erkennbaren Grenzzeichen freigelegt (wenn
sie noch vorhanden sind), es erfolgt eine Überprüfung
der vorhandenen Grenzzeichen.
Sind keine Grenzzeichen vorhanden,
wird die Grenze mittels Farbmarkierung oder Holzpflock markiert
ohne weitere katastermäßige Dokumentation und ohne
Grenztermin mit den Beteiligten - Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand
zu den Stundensätzen der Vermessungsgebühren- und
Kostenordnung.
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