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Gebäudeabsteckung:

Bei jedem Bauvorhaben muß vor Baubeginn die richtige (vom Bauordnungsamt genehmigte) Lage der Gebäudeeckpunkte auf dem Baugrundstück festgelegt werden. Die Baugenehmigung weist die notwendigen Grenzabstände unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen aus. Diese müssen zwingend eingehalten werden.
Dazu ist jeweils eine besondere Vermessung notwendig. Man unterscheidet Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung dient der Einmessung der richtigen Lage der Baugrube und wird in der Regel mit Holzpflöcken auf dem Erdboden markiert. Anhand der Grobabsteckung wird die Baugrube dann ausgehoben und von der ausführenden Firma die Schnurgerüste aufgestellt. Die Gebäudefeineinmessung beinhaltet dann die cm-genaue Festlegung der Gebäudeachsen auf den Schnurgerüsten sowie das Einnivellieren der richtigen Höhenlage für OK Erdgeschoßfußboden.

Diese Arbeiten werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Pauschalierung des Zeitaufwandes ist zulässig.



aktualisiert am 15.07.2010

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