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Komplettpaket für Bauherren in Brandenburg:



Werden die Einzelleistungen (Lageplan, Bescheinigung nach § 68 (3) und Gebäudeeinmessung und ggf. auch eine Grenzvermessung) komplett bei einer Vermessungsstelle beauftragt und auch hintereinander abgearbeitet reduzieren sich die Gebühren der nachfolgenden Einzelleistungen jeweils um 15%, z.B. Grenzvermessung - Gebühr 100 % - Amtl. Lageplan - Gebühr 85 % - Gebäudeeinmessung- und Bescheinigung nach § 68 Nr.3 BbgBO - Gebühr 70 %

(www.brandenburger-vermessung.de).


aktualisiert am 15.07.2010

 

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