Das UnternehmenLeistungsprofilKontakt/ AnfahrtRechtsgrundlagenReferenzobjekteKostenAktuellesHome vermessungsbüro@schlachter-schmidt.de



Amtlicher Lageplan zum Bauantrag:



Die Bauordnung des Landes Brandenburg fordert den amtlichen Lageplan als Bestandteil des Bauantrages. Die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Bauvorlagenverordnung definiert den amtlichen Lageplan und legt dessen Mindestinhalt im § 2 BauVorlV fest. Er enthält im wesentlichen die Bebauung auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken in bezug auf die rechtlichen Grenzen (nicht die Zäune!!), die Grundstückstopographie, Bäume, technische Versorgung und Höhen einschließlich der davor liegenden Straße, die Flächen von Baulasten und Grunddienstbarkeiten, sowie Festsetzungen der gemeindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) bzw. gemeindlichen Satzungen, die die Bebauung der Grundstücke regeln (Außenbereichssatzung, Abrundungssatzung, Ergänzungssatzung etc). Nach der Änderung der BauVorlVO vom 16.3.2001 (GVBl. II S.38) kann der amtliche Lageplan zusätzlich die geplante Bebauung einschl. der Abstandsflächen und der Höhe des Erdgeschoßfußbodens enthalten.

Zum Leistungsumfang des amtlichen Lageplanes gehört die katastermäßige Festlegung der rechtmäßigen Grenzen im Plan, dazu ist in der Regel eine örtliche Grenzuntersuchung erforderlich. Grenzsteine werden jedoch im Rahmen eines Lageplanauftrages nicht gesetzt.

Als Ergebnis dieses Vermessungsauftrages erhält der Antragsteller den amtlichen Lageplan als beglaubigte Papierpause mit der bestellten Anzahl von Ausfertigungen. Als Anlage zum Bauantrag sind in der Regel drei Ausfertigungen mit einzureichen.

Die Kosten des amtl. Lageplanes richten sich nach der "Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO)" vom 22. Juli 1999 (GVBl.II S. 441) geändert durch Verordnung vom 29.5.2001 (GVBl. II S. 166). Diese sieht als Berechnungsgrundlage für die Lageplangebühr die Umringsgrenzlänge des Baugrundstücks in Verbindung mit dem Wert der geplanten Bebauung des Grundstücks vor. Dazu kommen prozentuale Zuschläge für die Einmessung und Darstellung unterschiedlicher gemäß BauVorlV darzustellender notwendiger Inhalte (z.B. Bäume, Leitungen, B-Plan-Festsetzungen, Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten etc). Mit dieser Gebühr sind bereits alle Fahrtkosten unabhängig von der jeweiligen Entfernung zum Vermessungsort abgegolten. Lediglich die Anzahl der beantragten Ausfertigungen des Lageplanes, ist zusätzlich abzurechnen.

aktualisiert am 15.07.2010
Impresssum